Unterrichtsbefreiuung

Sollte Ihr Kind aufgrund eines langfristig absehbaren und nicht verschiebbaren Termins am Unterricht nicht teilnehmen können, so können Sie mit folgendem Formular eine entsprechende Befreiung bei der Schulleitung beantragen - dies sollte jedoch grundsätzlich immer MEHRERE TAGE IM VORAUS geschehen! 

Antrag auf Unterrichtsbefreiung

 

Versäumen von Unterricht aus Krankheitsgründen

Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist dies unverzüglich telefonisch der Schule mitzuteilen (möglichst noch vor Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr). Außerdem muss die krankheitsbedingte Abwesenheit auch schriftlich angezeigt werden, z. B. mithilfe des folgenden Formulars:

Krankheitsanzeige 

Sollte Ihr Kind mehr als drei Tage erkrankt gewesen sein, muss es am ersten Tag des Wiederbesuchs eine von Ihnen unterschriebene Bescheinigung über das Ende der Erkrankung vorlegen:

Krankheitsbestätigung (am Ende einer mehr als dreitägigen Erkrankung)

Die beiden Formulare können in Papierform im Sekretariat abgegeben oder von Ihnen unterschrieben per Fax (09573 330925) an uns gesendet werden.

 

Antrag auf Einsichtnahme in Stegreifaufgaben

Nach RSO § 52 (2) Satz 1 werden Schulaufgaben den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben, bei Stegreifaufgaben kann dies auf Wunsch der Erziehungsberechtigten z. B. mit dem folgenden Formular geschehen, das bei der Klassenleitung abzugeben ist.

Antrag auf Einsichtnahme in Stegreifaufgaben

 

Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung

Eltern, die für ihr Kind einen Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung stellen möchten, stellen zuerst einen Antrag bei der Schulleitung. Mit der Abgabe des ausgefüllten Antrages bei der Schulleitung erhält der Schüler bis zur Klärung einen Zeitzuschlag von 25 Prozent. Die Eltern wenden sich sehr zeitnah an die unserer Schule zugeordnete Schulpsychologin und vereinbaren mit ihr einen Termin. Nach der Testung des Schülers ergeht eine Stellungnahme vonseiten der Schulpsychologin an den Schulleiter. Dieser erlässt dann einen Bescheid, der per Post an die Eltern gesendet wird und über individuelle Fördermaßnahmen, einen Nachteilsausgleich bzw. Notenschutzmaßnahmen informiert.

Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung

 

Datenschutz

Im Rahmen der Anmeldung haben Sie uns bei einer speziellen Abfrage mitgeteilt, ob und - wenn ja - in welchen schulischen Veröffentlichungen Ihr Kind namentlich erwähnt oder bildlich dargstellt werden darf. Diesbezügliche Änderungswünsche können Sie uns jederzeit mithilfe des folgenden Vordrucks mitteilen, den Sie ausgefüllt bei uns im Sekretariat abgeben bzw. unterschrieben per Fax an uns senden können:

Datenschutzerklärung Schüler